Steuertipps für Erotikkünstler und -darsteller

Steuertipps für Erotikkünstler bei selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit

Erotikkünstler dürfen sich nicht nur auf die eigentliche Tätigkeit konzentrieren. Sie müssen sich mit der steuerlichen Seite ihres Berufs auseinandersetzen. Abhängig, bei welchem Unternehmen sie beschäftigt sind, gelten Erotikkünstler als selbstständig oder als nicht selbständig tätig. Beiden Berufsgruppen sollen die folgenden Steuertipps für Erotikkünstler Unterstützung bieten, damit sie ihre steuerlichen Angelegenheiten regeln können.

Steuertipps für selbständige PornodarstellerSteuertipps für Erotikkünstler, die selbstständig tätig sind

Die Steuertipps für Erotikkünstler weisen darauf hin, dass bei einer künstlerischen Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet werden muss. Ein Erotikdarsteller arbeitet freiberuflich. Besteuert wird bei der freiberuflichen Tätigkeit der Gewinn, den der Erotikdarsteller während eines Jahres erzielt hat.

Zu den Steuertipps für Erotikdarsteller gehört der Hinweis auf die Gewinnermittlungsmethode. Eine freiberuflich tätige Person ermittelt den Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung. Hierbei werden alle während des Jahres erzielten Einnahmen den aufgewendeten Kosten gegenübergestellt. Der Gewinn muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Ergibt sich ein Verlust (weil die Ausgaben höher waren als die Einnahmen) kann dieser mit Einkünfte aus den anderen steuerlichen Einkunftsarten verrechnet werden.

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Zu den Einnahmen zählen alle Zahlungen, die der Erotikdarsteller im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erzielt hat. Als selbstständig tätiger Unternehmer muss der Erotikdarsteller Rechnungen schreiben. Sofern er nicht als Kleinunternehmer behandelt wird (Steuertipps für Erotikdarsteller: Der Umsatz eines Kleinunternehmers beträgt inklusive der Umsatzsteuer mindestens 22.000 Euro im vorherigen Geschäftsjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr) muss der Erotikdarsteller die Umsatzsteuer von 19% darin ausweisen und ans Finanzamt abführen. (Steuertipps für Erotikdarsteller: Die in den Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer kann der Erotikdarsteller als Vorsteuer geltend machen).

Zu den aufgewendeten Kosten (Betriebsausgaben) gehören alle Aufwendungen, die unmittelbar mit der Tätigkeit als Erotikdarsteller in Zusammenhang stehen. Ist ein selbstständiger Erotikdarsteller z.B. für ein Theater tätig und fährt von Spielort zu Spielort, gehören die Reisekosten zu den Betriebsausgaben.

teuertipps für Erotikkünstler, die selbstständig tätig sindSteuertipps für Erotikkünstler, die nicht selbstständig tätig sind

Nicht selbstständige Erotikkünstler sind lohnsteuerpflichtig. Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Gehalt, bei dem die Lohnsteuer schon abgezogen wurde. Die Ausgaben, die ein Erotikdarsteller tätigt, um seinen Beruf auszuüben, werden bei dem Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigt. Die Ausgaben werden Werbungskosten bezeichnet. Zu diesen Werbungskosten rechnen zum Beispiel Fahrt- und Bewerbungskosten. Im Bereich der Bewerbungskosten werden Fotos und Fahrtkosten zum Bewerbungsort steuerlich als Werbungskosten anerkannt.

Zu den weiteren Steuertipps für Erotikkünstler zählt der Ansatz der für den Beruf typische Berufskleidung. Hiervon sind als Steuertipps für Erotikkünstler die gemischten Aufwendungen abzugrenzen. Die Abgrenzung betrifft die Kosten für Kleidung, die Erotikdarsteller sowohl privat als auch bei der beruflichen Tätigkeit tragen können. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall, von Kosten, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Selbst wenn die Kleidung überwiegend bei der Ausübung des Berufs genutzt wird, sagen die Steuertipps für Erotikkünstler, dass die Aufwendungen steuerlich nicht absetzbar sind. Kann der Erotikdarsteller dem Finanzamt gegenüber plausibel machen, dass er die Kleidung ausschließlich in seinem beruflichen Bereich trägt, kommt ein Ansatz in Betracht.

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Um die Kosten zu berücksichtigen, muss der Darsteller jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. In der Regel ergibt sich hierbei eine höhere Steuererstattung. Ist ein Steuerpflichtiger verheiratet, kann er sich zusammen mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Zu den Steuertipps für Erotikkünstler gehört der Hinweis den Steuerbescheid zu prüfen und bei Abweichungen Einspruch einzulegen.

Nichtselbstständige Erotikdarsteller werden nicht zur Umsatzsteuer veranlagt.

Steuertipps für selbständige ErotikdarstellerSteuertipps für Erotikdarsteller, die ihren Wohnsitz im Ausland haben

Folgende Steuertipps für Erotikkünstler betreffen die Darsteller, die ihren Wohnsitz nicht im Inland haben. Dieser Personenkreis unterliegt nicht der deutschen Einkommensteuer. Die Erotikdarsteller sind in diesem Fall beschränkt einkommensteuerpflichtig. Falls die Einnahmen aus der beruflichen Tätigkeit zu 90% in Deutschland erwirtschaftet wurden, kann eine beschränkt steuerpflichtige Person den Antrag stellen wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt zu werden. Als Steuertipps für Erotikkünstler wird darauf hingewiesen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, wenn sehr hohe Werbungskosten geltend gemacht werden können. In diesem Fall kann der Erotikdarsteller mit einer Steuererstattung rechnen.


Wichtiger Hinweis: Wir weisen daraufhin, dass dieser Artikel weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung darstellt. Weitergehende Informationen erteilen die für dich zuständigen Steuerbehörden oder ein Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater.

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